Ctw Elektronik

Sicherheitsstandards in der Industrieautomation: Maschinenrichtlinie und CE-Konformität

· Dirk Corneli
Sicherheitsstandards in der Industrieautomation: Maschinenrichtlinie und CE-Konformität

Wer Automatisierungsanlagen betreibt oder modernisiert, kommt an einem dichten Geflecht aus europäischen Richtlinien, nationalen Verordnungen und harmonisierten Normen nicht vorbei. Gerade in Bestandsanlagen mit alter Steuerungstechnik stellt sich die Frage nach Compliance häufig bei jedem Umbau neu – und die Antworten sind oft komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheinen.

Die Maschinenrichtlinie als Fundament

Seit 2006 bildet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG das rechtliche Grundgerüst für das Inverkehrbringen von Maschinen im europäischen Binnenmarkt. Sie legt grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen fest, die Hersteller einhalten müssen, bevor eine Maschine mit dem CE-Kennzeichen versehen und in den Verkehr gebracht werden darf.

Für Steuerungssysteme sind dabei besonders die Anforderungen an sicherheitsbezogene Steuerungsfunktionen relevant: Die Richtlinie schreibt vor, dass Steuerungen so ausgelegt sein müssen, dass sie keine gefährlichen Situationen verursachen können – auch dann nicht, wenn Bedienungsfehler, Softwareversagen oder externe Störungen auftreten.

Von der Richtlinie zur Verordnung: 2027 kommt die Wende

Mit der neuen EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wird die bisherige Richtlinie ab dem 20. Januar 2027 vollständig abgelöst. Der Wechsel von einer Richtlinie zu einer EU-Verordnung hat eine entscheidende Konsequenz: Während Richtlinien erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen, gilt die Verordnung in allen Mitgliedstaaten unmittelbar und einheitlich. Unterschiedliche nationale Auslegungen – bisher eine Quelle ständiger Unsicherheit – werden damit stark reduziert.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) begleitet den Übergangsprozess und stellt umfangreiche Informationen zu den Neuerungen bereit. Wer heute noch Anlagen plant oder umrüstet, sollte die Anforderungen der neuen Verordnung bereits mitdenken, auch wenn formell noch die alte Maschinenrichtlinie gilt.

CE-Konformität: Mehr als ein Aufkleber

Das CE-Kennzeichen ist kein Qualitätssiegel, sondern eine Konformitätserklärung des Herstellers gegenüber den zuständigen Behörden. Im Automatisierungsumfeld bedeutet das konkret, dass ein definierter Prozess durchlaufen werden muss:

  1. Risikobeurteilung: Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, die von der Maschine oder Anlage ausgehen können
  2. Konstruktive Maßnahmen: Risikominimierung durch technische Lösungen, Schutzeinrichtungen und Warn- und Informationssysteme
  3. Technische Dokumentation: Lückenloser Nachweis aller relevanten Konstruktionsentscheidungen und Prüfergebnisse
  4. Konformitätserklärung: Formale Erklärung des Herstellers, dass alle anwendbaren Richtlinien eingehalten wurden

Bei der Modernisierung einer Bestandsanlage kann eine Neubewertung der CE-Konformität erforderlich werden – insbesondere dann, wenn Eingriffe vorgenommen werden, die die ursprüngliche Sicherheitsarchitektur verändern. Was als „wesentliche Veränderung" gilt, ist dabei oft Auslegungssache und sollte frühzeitig mit Fachleuten geklärt werden.

Funktionale Sicherheit: PL und SIL als Sprache der Normen

Zwei Normen dominieren die technische Ausgestaltung sicherheitsbezogener Steuerungsfunktionen:

  • EN ISO 13849-1 definiert sogenannte Performance Level (PL a bis e) und basiert auf dem Konzept der Steuerungskategorien aus der Vorgängerversion EN 954-1.
  • IEC 62061 arbeitet mit Safety Integrity Level (SIL 1 bis 3) und folgt einem probabilistischen Ansatz, der sich stärker an der übergeordneten IEC 61508 orientiert.

Beide Normen wurden zuletzt aufeinander abgestimmt, sodass Ergebnisse aus beiden Berechnungswegen vergleichbar sind. Welche Norm im Einzelfall anzuwenden ist, hängt vom Systemtyp und der Komplexität der Steuerung ab. Eine ausführliche Übersicht zu Anwendungsgebieten und Abgrenzung liefert das Whitepaper des ZVEI.

Die DGUV stellt darüber hinaus praxisnahe Schulungsunterlagen zur funktionalen Sicherheit nach ISO 13849 und IEC 62061 zur Verfügung – ein wertvolles Hilfsmittel für Instandhalter und Sicherheitsingenieure, die die Grundlagen vertiefen möchten.

Betreiberpflichten nach BetrSichV

Neben dem Hersteller treffen auch den Betreiber erhebliche Pflichten. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Unternehmen, Arbeitsmittel – also auch Maschinen und Steuerungsanlagen – in einem sicheren Zustand zu halten. Das umfasst:

  • Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen für alle eingesetzten Arbeitsmittel
  • Prüfung durch befähigte Personen in festgelegten Intervallen
  • Dokumentation aller Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Sofortige Maßnahmen bei festgestellten Mängeln

Besonders bei älteren Anlagen, die noch mit Steuerungsgenerationen aus den 1990er oder frühen 2000er Jahren arbeiten, ist die Dokumentationslage häufig lückenhaft. Fehlende technische Unterlagen erschweren die Gefährdungsbeurteilung erheblich und können im Schadensfall zu erheblichen Haftungsrisiken führen.

Retrofit: Wann wird aus Modernisierung eine Neubewertung?

Die Modernisierung von Antriebstechnik und Steuerungssystemen ist technisch oft sinnvoll – sie verlängert die Lebensdauer der Anlage, verbessert die Energieeffizienz und ermöglicht den Anschluss an moderne Netzwerktopologien. Rechtlich ist sie jedoch mit Fragen verbunden, die sorgfältig beantwortet werden müssen.

Entscheidend ist, ob der Retrofit eine wesentliche Veränderung der Anlage darstellt. Als Orientierung gilt: Werden sicherheitsrelevante Funktionen geändert, neue Gefährdungen eingeführt oder die ursprüngliche Schutzarchitektur grundlegend verändert, ist eine erneute Konformitätsbewertung erforderlich. Das bedeutet in der Praxis: Die Anlage muss nach dem Stand der Technik bewertet und gegebenenfalls neu dokumentiert werden.

Beim Austausch veralteter Omron-Steuerungskomponenten gegen funktionsgleiche Ersatzteile ohne Eingriff in die Sicherheitsarchitektur ist die Rechtslage in der Regel weniger kritisch – sofern die Ersatzteile den ursprünglichen Spezifikationen entsprechen und das Sicherheitsniveau erhalten bleibt.

Fazit: Compliance ist kein einmaliges Projekt

Sicherheitsstandards in der Industrieautomation sind kein starres Regelwerk, das einmal abgehakt und dann vergessen werden kann. Normen entwickeln sich weiter, gesetzliche Anforderungen ändern sich – die EU-Maschinenverordnung ist ein deutliches Beispiel dafür – und Anlagen verändern sich im Laufe ihres Betriebs durch Umbauten, Erweiterungen und Instandhaltungsmaßnahmen.

Für Anlagenbetreiber in der Region und darüber hinaus empfiehlt es sich, Compliance als kontinuierlichen Prozess zu verstehen: mit aktueller Dokumentation, regelmäßigen Überprüfungen der Gefährdungsbeurteilung und einem klaren Blick auf die Übergangszeiträume neuer Regelwerke. Wer jetzt mit der Vorbereitung auf die Maschinenverordnung 2023/1230 beginnt, vermeidet 2027 unnötigen Zeitdruck.